(ots) - Was die Interessen pflegender Angehöriger angeht,
so hat sich die amtierende Bundesregierung nicht gerade mit Ruhm
bekleckert. Noch-Familienministerin Kristina Schröder brachte zwar
eine Familienpflegezeit ins Gesetzblatt, wonach Beschäftigte zu
leidlichen finanziellen Konditionen ihre Arbeitszeit auf längere
Sicht verkürzen können, um die gebrechliche Mutter oder den
demenzkranken Vater daheim zu versorgen. Doch vor einer
entscheidenden Maßnahme hatte sich die CDU-Politikerin im Interesse
der Wirtschaft gedrückt: einem Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit.
So blieb das Gesetz ein zahnloser Tiger. In den ersten sechs Monaten
dieses Jahres registrierten die zuständigen Beamten gerade einmal 71
neue Nutzer. Umso besser, dass Union und SPD diesen Makel im Zuge
ihrer Koalitionsverhandlungen nun korrigieren. Wer die
Familienpflegezeit nutzen will oder muss, der soll sie künftig im
Zweifelsfall einklagen können. Auf die bereits geltende Auszeit von
maximal zehn Tagen für Angehörige, die zum Beispiel kurzfristig eine
Pflege organisieren müssen, gibt es zwar schon jetzt einen
Rechtsanspruch, aber bisher keine Weiterbezahlung durch den
Arbeitgeber. Das ist der Grund, warum auch von dieser Möglichkeit nur
wenig Gebrauch gemacht wurde. Hier plant Schwarz-Rot ebenfalls
Abhilfe: Künftig soll es keinen Unterschied mehr bei der
Lohnfortzahlung machen, ob sich Eltern um ihr krankes Kind kümmern
oder eine Tochter um ihren altersverwirrten Vater. Beides hat ja auch
die gleiche Qualität. Von den rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in
Deutschland werden übrigens 1,8 Millionen daheim betreut. Dahinter
steht das oft schwere Los mindestens ebenso vieler Angehöriger. Die
jetzt politisch verabredeten Maßnahmen dürften vielen eine
willkommene Hilfe sein.
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