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Neue OZ: Kommentar zu Prostitionsgesetz

ID: 972038

(ots) - Zu viel des Guten

Menschenhandel ist schrecklich, Nötigung furchtbar, sexueller
Missbrauch widerlich. Allein: Dies alles ist bereits verboten, ebenso
wie Zuhälterei. Weitere Kontroll- und Einflussmöglichkeiten bestehen
beispielsweise durch Baurecht und Gewerbeaufsicht.

Missstände, die es im Bereich Prostitution fraglos gibt, können
demnach bereits verfolgt werden und werden es auch. Daher liegt der
Eindruck nahe, dass es den Wohlmeinenden, die regelmäßig
Verbotsvorstöße unternehmen, zumindest nicht allein ums Wohl der
Prostituierten geht. Ob die Schwestern von Solwodi, der katholische
Frauenbund oder auch Feministinnen wie Alice Schwarzer: Ihnen ist
gemein, dass sie Prostitution aus weltanschaulichen Gründen am
liebsten gänzlich unterbunden sähen. Umstrittene Trendbehauptungen
und Kritik an Rechtsverstößen dienen daher auch als Mittel zum Zweck.

Zu wenig zu Wort kommen die Prostituierten selbst. Viele wehren
sich vehement gegen Bevormundung und Herabwürdigung durch andere
Frauen. Grundsätzliche Erwägungen wie das Recht auf Berufswahl
spielen ebenfalls eine Rolle, der Staat hat sich hier nicht
einzumischen, gerade, wenn er ideologische Gründe hat. Auch die
Polizei weiß zu schätzen, dass Prostitution nicht in ständig
wechselnden, schäbigen und geheimen Orten stattfindet. Viele Verstöße
werden erst aufgedeckt, weil Bordelle und die dort tätigen Frauen
bekannt sind. Aus Initiativen gegen Prostitution spricht demnach ein
legitimes Unbehagen gegenüber dem Gewerbe. Rechtlicher
Regelungsbedarf besteht aber nicht. Er könnte sogar zum Gegenteil des
Gewünschten führen.

Burkhard Ewert



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Datum: 30.10.2013 - 22:00 Uhr
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