(ots) - Aktivitäten von US-Einrichtungen in Deutschland
geraten zunehmend in den Blick der deutschen Justiz. Der
Generalbundesanwalt hat nicht nur in zwei Fällen Vorermittlungen zu
Vorwürfen gegen den US-Geheimdienst NSA aufgenommen - bei den
offiziell als "Beobachtungsvorgang" bezeichneten Prüfungen geht es
bereits seit Ende Juni um den Verdacht der umfassenden Überwachung
der Internetkommunikation und seit wenigen Tagen um das Abhören des
Handys von Bundeskanzlerin Merkel. Wie die "Westdeutsche Allgemeine
Zeitung" (WAZ) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, prüft der
Generalbundesanwalt zudem seit Monaten unbemerkt von der
Öffentlichkeit auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im
Zusammenhang mit Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte.
Ausgangspunkt sind Berichte, nach denen US-Soldaten an den
Standorten Stuttgart und Ramstein maßgeblich in die gezielte Tötung
von Terrorverdächtigen in Afrika durch amerikanische Drohnenangriffe
eingebunden sind, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Angaben
der Bundesanwaltschaft und der Bundesregierung. US-Präsident Barack
Obama hat zwar versichert, Deutschland sei nicht "Ausgangspunkt" von
Drohnenangriffen - trotzdem prüft der Generalbundesanwalt, der dazu
schon im Juni einen "Beobachtungsvorgang" eingeleitet hat, die
völkerstrafrechtliche Relevanz der Vorwürfe und seine Zuständigkeit
weiter. Wann die Prüfung abgeschlossen sein werde, lasse sich noch
nicht absehen, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus
Köhler. Die von den USA praktizierten gezielten Tötungen mit Drohnen
sind völkerrechtlich umstritten. Eine Beteiligung an
völkerrechtswidrigen Einsätzen von deutschem Staatsgebiet aus wäre
nicht zulässig, hat die Bundesregierung bereits klargestellt.
Einen ersten "Beobachtungsvorgang" wegen des "Verdachts
nachrichtendienstlicher Ausspähung von Daten" durch die NSA und den
britischen Geheimdienst GCHQ hatte der Generalbundesanwalt bereits am
27. Juni angelegt, damals nach Berichten über die
Internet-Überwachungsprogramme Prism und Tempora. Dazu hat der
Generalbundesanwalt bereits Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des
Innen- und Außenministeriums, der deutschen Nachrichtendienste und
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik angefordert
und erhalten. Der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen, sagte der
Sprecher.
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