(ots) - Das hat bei der Suche nach einer tragfähigen
Mehrheit für das Regierungsgeschäft zunächst niemand bedacht: Kommt
es zur Großen Koalition, wäre die marginalisierte Opposition aus
Linkspartei und Grünen praktisch aller Machtinstrumente beraubt, die
ihr Verfassung und Geschäftsordnung des Bundestags an die Hand
gegeben haben. Schon die nackten Zahlen verdeutlichen die erdrückende
Übermacht von Union und SPD: 503 gegen 127 Sitze. Die Opposition
stellt etwa ein Fünftel der Abgeordneten und wäre nicht imstande,
Untersuchungsausschüsse einzusetzen oder Gesetze vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Grundgesetz sieht
dafür ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten vor. Die
Kontrollfunktion der Minderheit wäre im Wesentlichen ausgehebelt. Das
kann nicht so bleiben. Rufen nach einer Verfassungsänderung hat die
Union allerdings bereits widersprochen. In der Tat machte es wenig
Sinn, die Anforderungen des Grundgesetzes alle paar Jahre dem
jeweiligen Wahlausgang anzugleichen. Schon während der letzten Großen
Koalition waren die Quoren von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt
worden. Wo wäre hier eine Grenze für Zugeständnisse an die Minderheit
zu ziehen? Es wäre der Erwägung wert, auf konkrete
Mehrheitserfordernisse vollständig zu verzichten. An ihre Stelle
könnte eine allgemeine Klausel treten, wonach die Opposition,
gleichgültig welcher Größe, die in der Verfassung geregelten
Minderheitenrechte wahrnehmen kann.
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