(ots) - Der Linken-Fraktionschef fordert, auch wenn
Oppositionsfraktionen weniger als 25 Prozent der Abgeordneten
stellen, sollen sie Untersuchungsausschüsse einsetzen können.
Rostock. Linkenfraktionschef Gregor Gysi plädiert dafür, die
Rechte einer kleinen Opposition im Bundestag durch eine
Verfassungsänderung zu stärken. Auch wenn die Oppositionsfraktionen,
wie jetzt im Falle einer großen Koalition, weniger als 25 Prozent der
Abgeordneten stellen, sollen sie gemeinsam die parlamentarischen
Instrumente zur Kontrolle der Regierung beschließen können. Gysi
sagte der Ostsee-Zeitung (Montag): "Sollte es wirklich zu einer
Koalition von Union und SPD kommen, dann müssten die Rechte der
kleinen Opposition unbedingt gestärkt werden. Schon deshalb, weil wir
es uns nicht vier Jahre lang leisten könnten, ohne die Möglichkeit
eines Untersuchungsausschusses, eines Normenkontrollverfahrens, ohne
Sondersitzungen auf Antrag der Opposition, ohne öffentliche
Anhörungen auszukommen."
Er hoffe in dieser Frage auf die Einsicht bei Union und SPD, sagte
Gysi. Linke und Grüne verfügen mit zusammen 127 über etwas mehr als
ein Fünftel der 631 Mandate. Das jetzige Quorum für die Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses liegt bei 25 Prozent.
Gysi kündigte außerdem an, seine Fraktion werde auf der
konstituierenden Sitzung des Parlaments am 22. Oktober fünf
Gesetzanträge einbringen, etwa zur Einführung eines flächendeckenden,
gesetzlichen Mindestlohnes, zur Abschaffung des Betreuungsgeldes, zur
völligen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
mit der Ehe, zur Abschaffung der Rentenkürzung bei Arbeitsunfähigkeit
sowie zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bei
Arbeitsverträgen. In all diesen Punkten seien sich SPD, Grüne und
Linke einig, sagte Gysi.
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