(ots) - Noch bleibt die erlösende Nachricht zur Zukunft des
Limburger Bischofs aus. Dass der Papst den Zeitpunkt seiner
Entscheidung nicht nach den Erwartungen der Medienmeute ausrichtet,
muss man nicht beklagen. Zumal eine Rückkehr Tebartz-van Elsts auf
den Bischofsstuhl in Limburg inzwischen auch aus römischer Sicht kaum
vorstellbar geworden ist. Längst jedoch geht die Debatte über den
Fall Limburg hinaus. Drei Fragen werden die Kirchen in Deutschland
nicht mehr loslassen: Reihenweise kündigen die katholischen Bistümer
inzwischen an, den Umfang ihrer Vermögen nicht länger verschweigen zu
wollen. Dieser Entwicklung wird sich kein einziger Bischof mehr
entziehen können. Zugleich reift auch die Einsicht, dass die
Immobilienvermögen der Kirchen nicht mehr nach Buch-, sondern nach
Marktwert zu beurteilen sind. Entscheidungen, die das in dieser
Hinsicht beispielhafte Bistum Mainz bereits vor zwei Jahren getroffen
hat. Kirchlicher Widerstand ist dagegen beim dritten, nicht minder
überfälligen Schritt zu erwarten: die Beendigung der sogenannten
staatlichen Dotationen an katholische Bistümer wie evangelische
Landeskirchen. Es ist nicht einzusehen, dass der Staat neben der
Eintreibung der Kirchensteuer und der - selbstverständlichen -
Finanzierung kirchlicher Bildungs- und Sozialeinrichtungen 400 bis
500 Millionen Euro jährlich an die Kirchen überweist. Bereits 1919
wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass diese Ansprüche aus
der inzwischen über 200 Jahre vergangenen Enteignung der Kirchen
abzulösen sind. Wo, wenn nicht hier, sollte denn die von Papst
Benedikt geforderte Entweltlichung der Kirche und die von Papst
Franziskus vorgelebte Bescheidenheit greifen?
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