PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Parteispenden

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Parteispenden

ID: 963630

(ots) - Mit den Regelungen zur Zulässigkeit von
Parteispenden im demokratischen System verhält es sich wie mit der
Demokratie selbst. Unter den schlechtesten Regierungsformen ist sie
immer noch die beste.

Ob man Zahlungen von interessierter Seite (von wem sonst?)
verbietet oder an Personen bindet (wie die Grünen vorschlagen): Es
wird für Unterstützer immer Mittel und Wege geben, dem Favoriten
Vorteile zu gewähren. Deshalb: Transparenz so viel möglich, aber
Toleranz, auch wenn es weht tut, bei denen, die leer ausgehen.

Die jüngste Debatte um Zahlungen von Auto-Industriellen an die CDU
muss man ertragen - auch wenn es schwer fällt. Andere haben
Bauchschmerzen, wenn sie sehen, wie die Grünen von der Solarlobby
umschmeichelt werden. Und lassen wir bitte auch der Linkspartei ihre
Freude über jeden Cent, den sie von kleinen Buchhändlern oder
großmäuligen Salon-Bolschewisten bekommt. Für alle Parteien gilt: Sie
müssen gönnen können - solange es kein besseres Parteispendensystem
als das heutige gibt.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  WAZ: Sicherheit schafft Akzeptanz. Kommentar von Wilfried Goebels Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Schwarz-Grün
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.10.2013 - 20:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 963630
Anzahl Zeichen: 1279

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Parteispenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt