(ots) - Der Verfassungsschutz handelte rechtswidrig, als er
den Linken-Politiker Bodo Ramelow beobachtete, sagt das
Bundesverfassungsgericht. Auch politische Gegner der Linkspartei, und
davon gibt es berechtigterweise eine Menge, werden nicht umhin
können, dieses Urteil zu begrüßen. Denn es schafft Klarheit. Recht
muss Recht bleiben. Ob man sich beim Applaus auf die zynische Ebene
begeben und sagen will: Hätten die Staatsschützer mal lieber die NSU
unschädlich gemacht, anstatt sich bei der Observierung Ramelows zu
langweilen - das hängt vom Temperament ab. Jedenfalls ist der
Karlsruher Spruch eine erneute Ohrfeige für die Behörde, die
eigentlich als Bollwerk gegen Extremisten gedacht ist. Dass es in der
Linkspartei überhaupt keine Extremisten gäbe, ist mit dem Urteil
freilich nicht gesagt. Der Einzelfall entscheidet, Karlsruhe hat die
Maßstäbe verdeutlicht. Ramelow zum Märtyrer zu stilisieren ist nun
aber genau so übertrieben wie die Bekundung Gysis, das Urteil sei
"historisch" und ein Markstein auf dem Weg zu Rot-Rot-Grün auf
Bundesebene. Die Fragen bleiben:Wie sehr ist diese Linkspartei, die
im Übrigen nach wie vor von ideologischen Flügelkämpfen zwischen
Gysis und Wagenknechts Anhängern gepeitscht wird, noch geprägt von
Menschen und Gedanken der DDR-Zeit, als die
Vor-Vorgänger-Organisation der Linkspartei, die SED, auch den
Repressionsapparat Stasi befehligte? Ferner: Wie verlässlich wäre die
Linke in der Außenpolitik, wie realistisch - oder utopisch - eine
Sozialpolitik der kommunistischen Plattform? Solche Fragen müssen
sich nicht zuletzt solche Sozialdemokraten und Grüne stellen, die
heute schon von einem Linksbündnis träumen.
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