(ots) - Den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst
erwartet offenbar ein Strafbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft.
Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" ist ein
entsprechender Bescheid ergangen. Die Behörde ahndet damit eine
uneidliche Falschaussage des Bischofs im Zusammenhang mit einem
Erste-Klasse-Flug nach Indien. Bleibt die Strafe unter einer
bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiert Tebartz-van Elst
diese Entscheidung, ist er zwar nicht vorbestraft, gibt aber den
Rechtsverstoß zu. Andernfalls würde ein Hauptverfahren gegen ihn
eröffnet. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach,
wollte diese Informationen auf Anfrage allerdings weder bestätigen
noch dementieren. Bistumssprecher Martin Wind sagte, seines Wissens
liege dem Bischof bislang kein Strafbefehl vor. Alles andere seien
"Gerüchte".
In der Sache geht es um einen Rechtsstreit mit dem "Spiegel".
Tebartz bestritt per eidesstattlicher Erklärung, dass ein Redakteur
ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht
behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage
als auch die Antwort sind aber auf einem Handy-Video dokumentiert,
das der Spiegel veröffentlichte. Das führte zu mehreren Anzeigen
gegen den Bischof.
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