(ots) - Anfang September machte ein Youtube-Video die
Runde, in der ein niederländischer Journalist beim US-Geheimdienst
NSA anruft. Er bittet um Mithilfe, eine angeblich versehentlich
gelöschte E-Mail wiederzuerlangen. Die NSA habe diese ja
möglicherweise auf ihren Servern gespeichert. Der Scherz machte
deutlich, was die Geheimdienstaffäre für Journalisten bedeutet: Der
Informantenschutz als unverzichtbarer Bestandteil der Pressefreiheit
ist nicht mehr gewährleistet, wenn Nachrichtendienste die
Kommunikation von Medienvertretern mitlesen. Als der Bundestag vor 15
Jahren den Großen Lauschangriff beschloss und dazu mit der
notwendigen Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz änderte, wurden im
letzten Moment Medienvertreter von der vereinfachten Überwachung
durch den Staat ausgenommen, um genau diesen Informantenschutz zu
gewährleisten. Damit hatte das Parlament gerade noch die Kurve
gekriegt, die Pressefreiheit in Deutschland zu sichern. Dass die NSA
auch Journalisten ausspioniert, ist skandalös. An deutsche Gesetze
muss sie sich hingegen nicht halten. Das aber müssen deutsche
Geheimdienste. Doch die, so zeigt der aktuelle Fall in Niedersachsen,
hebeln das Grundgesetz in ihrer täglichen Arbeit immer wieder aus. Zu
verantworten hatte das in diesem Fall der damalige CDU-Innenminister
Uwe Schünemann, die neue rot-grüne Landesregierung verspricht nun
Aufklärung. Das reicht aber nicht. Geheimdienste müssen besserer
Kontrolle unterworfen werfen.
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