(ots) - Am 14. September 2013 ist die 10. Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten. Dazu erklärt der innen-
und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Die mit breiter Mehrheit beschlossene Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes ist endlich in Kraft getreten. Durch die
Erweiterung der Härtefallregelung können besondere Härten nun
vermieden werden. Beispielsweise können Fälle berücksichtigt werden,
in denen der Ehegatte oder Abkömmling aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben.
Auch die Beweiserleichterungen für Spätaussiedler sind eine wichtige
Verbesserung für zukünftige Antragsteller.
Ich gehe davon aus, dass nun einige Fälle durch das
Bundesverwaltungsamt positiv beschieden werden, bei denen das bisher
nicht möglich gewesen ist. Für die betroffenen Familien ist das eine
tolle Nachricht."
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hatte am 13. Juni 2013 das Inkrafttreten
des Bundesvertriebenengesetzes vor 60 Jahren erinnert, sich zudem für
die Schaffung eines nationalen Gedenktages für Heimatvertriebene
ausgesprochen und Erleichterungen bei der Härtefallregelung im
Bundesvertriebenengesetz beschlossen. Am 14. September 2013 ist die
10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in Kraft getreten.
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