(ots) - Es ist ein wegweisendes Urteil: Muslimischen
Schülerinnen kann Schwimmunterricht im Burkini, einer Art
Ganzkörper-Badeanzug, zugemutet werden. Ein jahrelanger Streit ist
damit entschieden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll
es Ausnahmen bei der Schulpflicht aus religiösen Gründen nicht mehr
geben. Das Leipziger Urteil ist erfreulich eindeutig. Und es ist
wichtig für den Alltag in den Schulen. Alle Fragen löst es jedoch
nicht. In vielen Klassen wächst der Anteil von Kindern mit einem
ausländischen Familienhintergrund. Damit steigt für alle die
Notwendigkeit, Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebenswelten
auszutauschen und Rücksicht zu nehmen. Ein Hebel, sich von Regeln
dieser Gesellschaft zu verabschieden, darf das nicht sein. Die
Schulpflicht gilt für alle. Wer Ausnahmen eröffnet, fordert von
Schulen einen unzumutbaren Aufwand. Denn diese müssten
Aufsichtslehrer für jene Schüler stellen, die nicht schwimmen wollen
- oder dürfen. Oft entscheiden darüber die Eltern, die ihren Kindern
ihre eigenen Vorstellungen von Sittsamkeit überstülpen wollen. In
Grenzen ist das möglich. Der Burkini ist dafür ein guter Kompromiss.
Er verhindert aber nicht, dass sich Jungs und Mädchen beim Schwimmen
sehen können. Eltern, die das als Zumutung für ihre Töchter
empfinden, haben nur eine Wahl: Sie müssen für ihr Kind eine Schule
suchen, die nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbietet.
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