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Kölner Stadt-Anzeiger: Initiative will Rauchverbot in NRW mit Volksbegehren kippen

"NRW genießt" hat notwendige Stimmenzahl zusammen,
um einen Antrag zu stellen

ID: 940208

(ots) - Gegen das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen könnte
es ein Volksbegehren geben. Die Initiative "NRW genießt" hat nach
eigener Aussage mehr als 4000 Unterschriften gegen das verschärfte
Verbot gesammelt, die von den zuständigen Kommunen bereits bestätigt
wurden, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) berichtet.
Damit hat das Bündnis die Mindestanzahl von 3000 Unterschriften
geschafft, um ein solches Volksbegehren beantragen zu können. Nur das
Wahlamt Köln muss die Unterschriftenlisten nochmals auswerten, weil
es gültige Unterschriften fälschlicherweise strich. Das Bündnis wolle
nicht zurück zum unbeschränkten Rauchen in der Gastronomie, sagte
Christoph Lövenich, Sprecher von "NRW genießt". Stattdessen wolle man
Ausnahmen wie Raucherkneipen oder die Rauch-Erlaubnis im
Karnevals-Zelt zurück. "Damit konnten sich alle arrangieren", sagt
Lövenich. Alle Ausnahmen wurden mit der seit 1. Mai 2013 geltenden
Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes abgeschafft. Soll die
Änderung von 2013 wirklich gekippt werden, müssen beim Entscheid
allerdings mindestens acht Prozent der stimmberechtigten Deutschen in
Nordrhein-Westfalen, also rund eine Million Unterstützer,
zusammenkommen. 18 Wochen lang werden die Listen nach Beantragung bei
den Ämtern ausliegen, ein Jahr lang kann außerdem frei gesammelt
werden. Ein Volksbegehren zum Thema Nichtraucherschutz gab es in
Deutschland bereits - und es fiel negativ für die Raucher aus. In
Bayern wurde 2009 unter umgekehrten Vorzeichen abgestimmt: "Für
echten Nichtraucherschutz!" hieß die Initiative, wer dafür stimmte,
sprach sich also für ein absolutes Rauchverbot aus. Innerhalb von nur
zwei Wochen wurde das Volksbegehren mit 61 Prozent angenommen.
Christoph Lövenich sieht den Entscheid dennoch als Vorbild: "Es
zeigt, dass man zu dem Thema in sehr kurzer Zeit sehr viele Menschen




mobilisieren kann."



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Datum: 06.09.2013 - 17:12 Uhr
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