(ots) - Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe (DUH), sieht eine "Zeitenwende im Umweltrecht". "Das
Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass
Umweltverbände künftig bezüglich aller Verstöße gegen EU-Recht ein
Klagerecht besitzen", sagte Resch gegenüber der Tageszeitung "neues
deutschland" (Wochenendausgabe) zu dem am Donnerstag ergangenen
Urteil. Nachdem seine Organisation bereits vor fünf Jahren ein
individuelles Klagerecht betroffener natürlicher Personen zum
Beispiel in Fälle städtischer Luftverschmutzung erstritten habe, gehe
das neue Urteil noch einen großen Schritt weiter: "Wir können nun
direkt aktiv werden, wo notwendiges staatliches Handeln unterbleibt",
so Resch gegenüber "nd". Bisher sei dies nur bei "konkreten
Planungsvorhaben wie Straßen oder Kohlekraftwerksbauten, die mit
Umweltverträglichkeitsprüfungen verbunden sind", möglich gewesen. Nun
aber verschiebe sich das Kräfteverhältnis im Umweltrecht: "Wenn zum
Beispiel ich als Vertreter der DUH in Zukunft mit Politikern spreche,
wissen diese genau, dass ich Umweltnormen, deren Einhaltung ich
anmahne, auch gerichtlich überprüfen lassen kann. Sie werden nun
sicher genau überlegen, ob es nicht besser ist, sich von vornherein
gesetzeskonform zu verhalten. Andernfalls sehen wir uns kurzfristig
vor Gericht. Jeder kluge Politiker wird dies zu vermeiden versuchen."
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