(ots) - Gustl Mollath ist auf freiem Fuß, doch frei ist er
noch lange nicht, denn schließlich steht die Neuauflage seines
Prozesses aus. Doch mit der gestrigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts ist er seiner Rehabilitation einen Schritt
nähergekommen. Denn das, was die Richter in ihrem Beschluss
schreiben, hat es in sich: Die Begründungen jener beiden Urteile, die
dem mittlerweile wohl berühmtesten Psychiatrieinsassen fortdauernde
Gefährlichkeit bescheinigten, genügen - so lässt es sich durchaus
lesen - nicht einmal den Minimalanforderungen. Der Fall Mollath ist
geeignet, das teilweise ohnehin geringe Vertrauen der Bevölkerung in
eine korrekt funktionierende Justiz zu untergraben. Umso wichtiger
ist die Ohrfeige, die die Karlsruher Richter ihren Kollegen in Bayern
verpasst haben. Denn diverse Akteure dieses Dramas haben in den
vergangenen Monaten einen unsäglichen Eindruck hinterlassen: Durch
ihren leichthändigen Umgang mit einem der sensibelsten Grundrechte
überhaupt, der Freiheit der Person, und durch eine beachtliche
Starrköpfigkeit, ging es darum, Fehler zumindest zur Kenntnis zu
nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat über Mollaths Beschwerde
entschieden, obwohl dieser bereits entlassen ist, sich sein Verfahren
- juristisch gesprochen - also erledigt hatte. Das ist gut. Denn nach
allem, was geschah, liegt der Verdacht nahe: Es besteht
Wiederholungsgefahr. Und zwar auf Seiten der Justiz.
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