(ots) - Gutachter bei den gesetzlichen Krankenkassen tragen
ihren Namen nicht zu Unrecht; sie haben gut zu tun. Ob sie es gut
oder schlecht machen, steht auf einem anderen Blatt. In über 100 000
Fällen beugten sie sich 2012 über Krankschreibungen oder Anträge auf
medizinische Rehabilitation. Dabei reicht es ihnen in der Regel, sich
Papiere durchzulesen oder - wie man anhand vieler Beispiele belegen
kann - sich mit den Deckblättern der Unterlagen zu begnügen.
Spätestens seit dem Fall des in die geschlossene Psychiatrie
verfrachteten Gustl Mollath wissen wir, dass Gutachter die von ihnen
zu beurteilenden Menschen oft nie gesehen haben.Wer da zu lange an
einer Krankheit kuriert, wird schon mal nach Aktenansicht telefonisch
aufgefordert, sich zusammenzureißen. Von abgelehnten Vorsorgekuren
oder Reha-Maßnahmen ganz zu schweigen. Das ist wohl eine der
leichtesten Übungen der Krankenkassen und mit dem Druck auf die
Kosten ganz und gar nicht zu erklären. Bei den jetzigen Überschüssen
der meisten großen Kassen müssten sie sich ja momentan großzügig
zeigen. Tun sie aber nicht. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass viele
Kassenleistungen erst nach dem Widerspruch des Patienten gewährt
werden. Und wer dazu nicht in der Lage ist, dem muss man nichts
bezahlen - so ist die krude Logik, und zwar schon lange. Man muss
nicht die große Gesundheitspolitik bemühen, um diesen Mangel zu
beheben. Es reichte, wenn die Kassen ihre Gutachter anweisen, gut auf
die Patienten zu achten.
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