(ots) - Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat
entschieden. Diesmal zur Frage, wie gefährlich Wirbelschleppen sind
beziehungsweise ob die Bürger in Raunheim und Flörsheim stärker
geschützt werden müssen. Wenn die Richter nun urteilen, die Gefahr
durch den Luftsog könnte "deutlich höher" als in dem 2007 von Fraport
eingereichten Gutachten sein, dann dürfte das für die Betroffenen wie
ein Hohn klingen. Denn das seinerzeit eingereichte Gutachten geht von
einem Wirbelschleppenfall in zehn Millionen Jahren aus. Wie schnell
zehn Millionen Jahre vergehen können, hat man seit Oktober 2011
gemerkt. Seitdem gab es mindestens 16 festgestellte Fälle von
Wirbelschleppenschäden. Es verdichten sich die Hinweise, dass mit
geschönten Zahlen operiert wurde. Warum zieht das Gericht daraus dann
nicht die richtigen Schlüsse? Fakt ist, dass die Gefahr
herabfallender Ziegel derzeit weiterhin besteht. Denn tatsächlich ist
bislang erst ein einziges Hausdach geklammert worden. Ein einziges
von 3000! Wie verträgt dies sich dann mit der Aussage der Richter,
seit einem Monat würden Dachziegel geklammert, es sei "von einer
schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotenzials
auszugehen"? Entscheidungen zu fällen hindert Richter nicht am
Recherchieren. Selbst Fraport räumt ein, dass die Klammerung ein
mühseliges Unterfangen ist und erst ausgelotet werden muss, welche
Materialien überhaupt verwendet werden können. Zudem müssen die
Dächer "intakt" sein. Bürgerinitiativen schimpfen, die Hausbesitzer
würden angehalten, die Dächer komplett neu machen zu lassen - aber
niemand will's bezahlen. Ein zweifelhaftes Urteil.
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