(ots) - Nr. 71 | 13.06.2013
Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Durch die Erweiterung der bestehenden Härtefallregelung des
Bundesvertriebenengesetzes können unbillige Härten künftig besser
vermieden werden. Nun können auch Fälle berücksichtigt werden, in
denen der Ehegatte oder Abkömmling aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder in einem vergleichbaren Fall
nicht in der Lage ist, die erforderlichen Grundkenntnisse der
deutschen Sprache zu erwerben. Viele Anträge mussten bisher aufgrund
des Fehlens einer solchen Erweiterung abgelehnt werden. Von circa
1.000 bearbeiteten Anträgen konnten bis zum 31. Dezember 2012
lediglich 29 bewilligt werden.
Im Ergebnis wird damit noch stärker als bisher dem Gedanken der
Familienzusammenführung im Vertriebenenrecht Rechnung getragen.
Persönlich war es mir sehr wichtig, diese Änderung noch in dieser
Wahlperiode zu verabschieden, um den betroffenen Familien kurzfristig
zu helfen. Dies wurde erst durch die ebenfalls bei der
FDP-Bundestagsfraktion vorhandene Bereitschaft möglich, für die ich
mich ausdrücklich bedanken möchte.
Ich freue mich über die breite Zustimmung zu dieser wichtigen
Änderung und bin sicher, dass sie dazu beitragen wird, dass
humanitäre Gründe in Zukunft noch stärker berücksichtigt werden
können. Auch die beschlossenen Beweiserleichterungen für
Spätaussiedler stellen eine wichtige Verbesserung für künftige
Antragsteller dar und tragen der veränderten Situation in Russland
und den ehemaligen GUS-Staaten Rechnung."
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat heute an das Inkrafttreten des
Bundesvertriebenengesetzes vor 60 Jahren erinnert. Er hat sich zudem
für die Schaffung eines nationalen Gedenktages für Heimatvertriebene
ausgesprochen und Erleichterungen bei der Härtefallregelung im
Bundesvertriebenengesetz beschlossen.
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