(ots) - Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, hat die Ankündigung der Deutschen
Umwelthilfe wegen angeblich mangelnder Kontrollen der Umweltzonen 
Klage zu erheben, als Aktionismus zurückgewiesen. Die Städte setzen 
ihren Ordnungsdienst - teilweise gemeinsam mit der Polizei - ein, um 
den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst sicheres Umfeld zu 
schaffen. Schwerpunkte sind z. B. die Verhinderung von 
Gewaltkriminalität, die Vermeidung von Überfällen und Diebstählen und
die Sicherung des öffentlichen Raumes. Natürlich wird auch der 
Verkehr intensiv überwacht, um z. B. Verletzungen von Menschen durch 
Raser zu vermeiden.
   Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene übertragen den Städten
und Gemeinden immer mehr Aufgaben für zusätzliche Kontrollen und 
Überwachungen. Beispielhaft seien hier das Rauchverbot, bestimmte 
Alkoholverbote oder auch zusätzliche Lebensmittelüberwachungen 
genannt. Da die Personaldecke in den Kommunen aufgrund des hohen 
Spardruckes immer dünner wird, gibt es auch bei den Kontrollen 
natürliche Grenzen.
   Selbstverständlich werden auch Verstöße gegen Umweltzonen 
sanktioniert. Es gilt aber zu bedenken, dass sich die Umweltzonen 
bisher als wenig wirksam erwiesen haben. Häufig haben die Städte und 
Gemeinden gar keinen Einfluss auf die örtliche Staubbelastung, weil 
die Schadstoffe aus teilweise weit entfernten Emissionsquellen (z. B.
Fabriken oder Autobahnknotenpunkte) herangeweht werden. Wer mehr 
Umweltschutz in den Städten will, muss den öffentlichen Bus- und 
Bahnverkehr weiter ausbauen, schadstoffarme Fahrzeuge (z.B. 
Elektroautos) fördern und in Umgehungsstraßen investieren. Für diese 
Projekte würden wir uns die Unterstützung in der Politik von den 
Umweltverbänden sehr wünschen, sagte der Hauptgeschäftsführer Dr. 
Gerd Landsberg heute in Berlin.
   Im Übrigen gilt im Ordnungsrecht das sogenannte 
Opportunitätsprin-zip, d.h. weder die Deutschen Umwelthilfe noch 
einzelne Bürger ha-ben einen Rechtsanspruch auf konkrete 
Überwachungen in einer konkreten Situation mit bestimmten 
Zeitabständen. Wir sollten nicht den erfolglosen Versuch unternehmen,
mehr Umweltschutz im Gerichtsaal umzusetzen, sondern vor Ort mehr 
investieren, sagte er abschließend.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.:   030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de