Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zu Karlsruhe
(ots) - Karlsruhe hat "Ja, aber" gesagt - was zu
begrüßen ist. Grundsätzlich ist die Antiterrordatei - und man darf
dies dann auch für die jüngere Neonazidatei schlussfolgern -
verfassungskonform. Es muss aber nachgebessert werden. Für die
Erhebung von Daten sogenannter Kontaktpersonen im Umfeld Verdächtiger
hat das Bundesverfassungsgericht die Hürden erhöht und damit zugleich
ein neues Problem geschaffen. Die Unterscheidung nämlich zwischen
unwissentlichen Kontaktpersonen und Unterstützern ohne Arg sowie
bloßen Sympathisanten und aktiven Unterstützern lässt sich nämlich
nicht immer leicht treffen. Wer etwa an die unseligen
NSU-Spießgesellen denkt, wird nicht umhin können, Defizite auch und
vor allem in der Aufklärung des Umfelds festzustellen, inklusive
wichtiger Erkenntnisse, die die Sicherheitsbehörden voreinander
abschirmten oder fahrlässigerweise nicht kommunizierten. +++
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Datum: 24.04.2013 - 18:16 Uhr
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