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neues deutschland: Bundesregierung führt keine Statistik über Pfefferspray-Einsätze - Kritik von der Linksfraktion

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(ots) - Die Bundesregierung sieht trotz der Debatte um
mögliche Gesundheitsgefahren keinen Anlass, den Einsatz von
Pfefferspray durch die Bundespolizei zu dokumentieren. Dies geht aus
einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in
Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« vorliegt. Die
Dienststellen der Bundespolizei seien »bei unmittelbaren
polizeilichen Maßnahmen (...) keine einsatzführenden Behörden«,
erklärt das Bundesinnenministerium. Die Bundespolizei führe auch
keine Statistik über Einsatz und Verbrauch von Reizstoffsprühgeräten.
Zugleich verwahrte sich die Bundesregierung »entschieden« gegen den
»Vorwurf des unkontrollierten und undifferenzierten Einsatzes von
Pfefferspray«. Dieses komme »ausschließlich nach dem Gesetz« zum
Einsatz.

Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke forderte gegenüber der
Onlineausgabe von »neues deutschland«, jede Verwendung von
Pfefferspray genauso zu dokumentieren wie den Einsatz von
Wasserwerfern oder Schusswaffen. »Pfefferspray ist ein Mittel, das
für Menschen mit gesundheitlicher Vorbelastung extrem gefährlich
werden kann«, so die Innenexpertin. »Wenn die Bundesregierung selbst
an ihre Behauptung glauben würde, Pfefferspray würde nur in
verhältnismäßigem Umfang angewandt, hätte sie keinen Grund, eine
Einsatzstatistik abzulehnen.«

In der Vergangenheit hatten mehrfach Berichte von
Nichtregierungsorganisationen über schwere Verletzungen oder sogar
über Todesfälle von vorbelasteten Personen im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten für Schlagzeilen gesorgt.
Dies sei auch »bei einer Aktualisierung der Handhabungshinweise« von
Reizstoffsprühgeräten für Polizisten im Jahr 2008 berücksichtigt
worden, erklärte die Bundesregierung. Neuere wissenschaftliche
Studien über die mögliche Gefährlichkeit von Pfefferspray liegen den




Polizeibehörden demnach nicht vor.

Die Linkspartei kritisiert den Einsatz von Pfefferspray »zur
Ausübung des unmittelbaren Zwanges bei Versammlungen« schon länger
als nicht verhältnismäßig. Jelpke sagte, Pfefferspray dürfe »nicht
blindlings gegen renitente Demonstranten, die etwa einen
Nazi-Aufmarsch blockieren, eingesetzt werden«. Der Einsatz von
Reizstoffen müsse »sich auf Fälle beschränken, in denen es um die
Abwehr lebensbedrohlicher Gefahren geht«.



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Datum: 16.04.2013 - 17:14 Uhr
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