Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum NSU-Prozess
(ots) - Nachdem das Bundesverfassungsgericht einer
Beschwerde gegen die Vergabe der Presseplätze im Münchner
NSU-Verfahren stattgegeben hatte, war die Verschiebung des
Prozessauftakts die zwangsläufige Konsequenz. Alles andere hätte zu
einer Lösung geführt, die unmittelbar vor dem Beginn übers Knie hätte
gebrochen werden müssen. Und die darum wieder angreifbar gewesen
wäre. Für die Hinterbliebenen ist die Verschiebung natürlich ein
Schlag. Für den Prozessauftakt mussten Urlaub genommen, die Anreise
organisiert, Zimmer gebucht werden. Man sollte überlegen, wie die
entstandenen Kosten möglichst kulant zu regeln sind. Dennoch blieb
dem Gericht keine andere Wahl. Der Fehler lag davor. Und noch die
Reparatur lässt den Kopf darüber schütteln, wie das passieren konnte.
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Datum: 15.04.2013 - 18:38 Uhr
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