(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zieht
zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für 
benachteiligte Kinder und Jugendliche eine durchaus positive Bilanz. 
"Die Leistungen werden immer stärker nachgefragt. Zwischenzeitlich 
nehmen ca. 60 bis 70 Prozent am Bildungs- und Teilhabepaket teil. 
Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit für 
diese Kinder und Jugendlichen", erklärte das Geschäftsführende 
Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
   Seit dem 1.4.2011 erhalten rund 2,5 Millionen Kinder und 
Jugendliche aus bedürftigen Familien das so genannte Bildungs- und 
Teilhabepaket. Es umfasst ein subventioniertes Mittagessen in 
Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Finanzierung von 
Klassenfahrten und Klassenausflügen, jährlich 100 Euro für 
Schulmaterialien, einen monatlichen 10-Euro-Zuschuss für z.B. 
Sportvereine oder Musikunterricht. Für versetzungsgefährdete Schüler 
kann darüber hinaus Lernförderung bezahlt werden. Nach holprigem 
Start nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche Leistungen des 
Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch.
   Dass nicht alle Kinder und Jugendliche Leistungen beanspruchen, 
ist für den DStGB nicht überraschend. Nicht alle Kinder wollen Sport 
treiben oder ein Musikinstrument lernen. Auch gibt es nicht in allen 
Schulen und Kitas eine Mittagsverpflegung und auch nicht alle 
bedürftigen Kinder sind automatisch versetzungsgefährdet. Der DStGB 
begrüßt ausdrücklich, dass Bundestag und Bundesrat sich auf eine 
Vereinfachung des Verfahrens zur Leistungsgewährung einigen konnten. 
Nunmehr ist es auch möglich, Eltern, die einen Schulausflug oder die 
Vereinsbeiträge vorfinanziert haben, dieses zu erstatten. Darüber 
hinaus können Kinder und Jugendliche die bereits kostenlos einem 
Verein angehören, auch die dringend notwendigen Sportausrüstungen 
teilweise bezahlt werden. Trotz der Vereinfachungen wird die 
Umsetzung immer mit etwas Bürokratie verbunden sein. Dies ist  auch 
unvermeidbar. "Der Bund stellt rund 800 Millionen Euro für die 
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung, 
Nachprüfungen sind wir dem Steuerzahler schuldig", betonte Landsberg.
   Der DStGB fordert den Bund auf, die im Rahmen des Bildungspakets 
bis Ende des Jahres befristet vorgesehenen zusätzlichen Mittel in 
Höhe von 400 Millionen Euro jährlich für die gemeinschaftliche 
Mittagsverpflegung in Horten und für den Ausbau der Schulsozialarbeit
zu verstetigen. "Schulsozialarbeiten erreichen die Kinder in den 
Schulen effektiver und besser, als dies die Jobcenter können", so 
Landsberg abschließend.
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