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Energiegipfel im Kanzleramt: Energieintensiver Mittelstand darf durch EEG-Reform nicht zusätzlich belastet werden

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- Investitionen in die Energieeffizienz dürfen nicht durch zusätzliche Umlagen bestraft werden
- Ausgleichsregelung muss nach unternehmensspezifischen Indikatoren festgelegt werden

(firmenpresse) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) warnt davor, den energieintensiven Mittelstand in Deutschland durch eine übereilte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weiter zu belasten. In dieser Hinsicht äußerte sich der VEA kritisch zu den geplanten kurzfristigen Änderungen der Ausnahmeregelungen im EEG, welche auf dem heutigen Energiegipfel in Berlin beschlossen werden sollen. Nach Ansicht des VEA sei eine grundlegende und weitsichtige Reform des EEG notwendig. Diese dürfe jedoch nicht die Planungssicherheit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven mittelständischen Unternehmen in Deutschland gefährden.

„Die Ausnahmeregelungen der mittelständischen Industrie haben nur begrenzte Auswirkung auf die EEG-Umlage insgesamt. Sie sind nicht der Grund für eine so genannte „Energiearmut“ von Verbrauchern in Deutschland. Für die jeweiligen Unternehmen stellen sie jedoch einen wichtigen Anreiz zur Investition in Energieeffizienzmaßnahmen oder bei der Wahl des Standortes Deutschland dar“, resümiert Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. So haben viele Unternehmen in den vergangenen Jahren zum Beispiel in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die eigene Stromerzeugung investiert, da dies von der Politik erwünscht und gefördert wird. Eigenerzeugter Strom ist bislang von der EEG-Umlage befreit. „Wird die Eigenerzeugung zukünftig mit der EEG-Umlage belastet, bedeutet das gerade für die fortschrittlichen Unternehmen unvorhergesehene Kosten. Gewollte Investitionen in die Energieeffizienz werden so durch die Politik konterkariert“, sagt Stuke.

Kritisch betrachtet der VEA auch einige Anpassungen der besonderen Ausgleichsregelung für den energieintensiven Mittelstand. Dies ist zum einen eine Rücknahme der Reduzierung der Eintrittsvoraussetzung auf 1GWh. „Energieintensive mittelständische Unternehmen würden dadurch massiv ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt“, betont VEA-Geschäftsführer Stuke. Zum anderen betrifft dies die Indikatoren, die zukünftig festlegen sollen, welche Unternehmen sich im internationalen Wettbewerb befinden und dadurch ein Recht auf die Ausgleichsregelung haben. Stuke erklärt: „Der VEA schlägt hier die Anwendung unternehmensspezifischer Indikatoren vor anstelle des Ausschlusses ganzer Branchen, die angeblich nicht als energieintensiv gelten. Außerdem halten wir auch die Entlastung von Unternehmen für sinnvoll, die Vor- und Zwischenprodukte für Endprodukte herstellen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Letztere würden nämlich durch eine Belastung der zuliefernden energieintensiven Unternehmen mittelbar ebenfalls benachteiligt“.




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Bereitgestellt von Benutzer: VEA
Datum: 21.03.2013 - 12:10 Uhr
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Kategorie:

Umweltpolitik


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Freigabedatum: 21.03.2013

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