(ots) - Die Bahn muss 1900 ihrer 5500 Bahnhöfe und
Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen
nachrüsten, davon über 300 alleine im bevölkerungsreichsten
Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Das geht nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe aus
einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das das
Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn AG
erstritten hat. Die Kosten für die Nachrüstung dürften in die
Millionen gehen.
Laut Gerichtsurteil ist die Bahn verpflichtet, auf allen Bahnhöfen
und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle
und Verspätungen "aktiv" zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn
Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden (Aktenzeichen
18 K 4907/11).
Nach Angaben eines Sprechers will das Staatsunternehmen der
Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Wegen der
Nachrüstungspflicht bei Haltepunkten mit nur wenigen Zugbewegungen am
Tag will es allerdings juristisch in die nächste Instanz gehen.
Die fehlende Ausstattung der Bahnhöfe und Haltepunkte mit
Informationssystemen war dem Eisenbahnbundesamt bei der Überprüfung
von zwei Stationen in Schleswig-Holstein aufgefallen. Bundesweite
Prüfungen ergaben dann, dass dies tatsächlich auf einem Drittel aller
Bahnhöfe der Fall ist. Zunächst hat sich die Bahn geweigert, einer
entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann geklagt
hat.
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