(ots) - Der Bundestag hat heute der zweiten Verordnung zur 
Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie in deutsches Recht 
inklusive der Änderungsmaßgaben des Bundesrates zugestimmt. Damit ist
der letzte Teil des umfangreichen Paketes beschlossen worden: Ein 
Artikelgesetz und zwei Artikelverordnungen regeln Genehmigung, 
Betrieb und Stilllegung von Industrieanlagen teilweise neu. Der 
Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wertet die Beschlüsse positiv: 
"Der Umwelt- und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Industrieanlagen 
wird damit gestärkt. Insbesondere begrüßen wir das Ziel der 
Richtlinie, durch die zukünftige EU-weite Verbindlichkeit der "Besten
verfügbaren Techniken" das hohe Schutzniveau in der Europäischen 
Union  weiter anzugleichen", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck.
   Zu den beschlossenen Vorgaben gehört die generelle Pflicht des 
Anlagenbetreibers, ein Gelände bei Stilllegung einer Industrieanlage 
in den Ausgangszustand zurückzuführen. Dies dient dem vorbeugenden 
Boden-, Grund- und Trinkwasserschutz und ist aus Sicht des VKU die 
bessere Option gegenüber der möglicherweise später notwendigen 
Sanierung eines Anlagengeländes und der nachträglichen Entfernung von
Schadstoffen aus Boden und Grundwasser, was immer teurer als die 
Vermeidung der Einträge gefährlicher Stoffe im Vorfeld ist.
   In Deutschland ist das Schutzniveau bereits sehr hoch. Der VKU 
begrüßt deshalb, dass neu zu erfüllende Vorgaben der EU-Richtlinie 
auch nur auf jene Anlagen angewendet werden, die unter die Richtlinie
fallen, und nicht auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen. Dies 
hatte der Verband im Laufe des Verfahrens gefordert.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung
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