(ots) - Die Forderung des Vorsitzenden des Bundes Deutscher
Kriminalbeamter, André Schulz, nach einem eigenen Seniorenstrafrecht
ist auf Kritik gestoßen. Der Unions-Obmann im
Bundestags-Rechtsausschuss, Thomas Silberhorn (CSU), sagte dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe), man könne die Bestrafung -
von Jugendlichen abgesehen - nicht am Alter festmachen. Das
Strafrecht biete im Übrigen auch sonst genügend Möglichkeiten, auf
die besonderen Lebenslagen von Tatverdächtigen zu reagieren. "Der
Vorschlag kommt zu früh", so Silberhorn. "Zum 1. April hätte er
besser gepasst." Der Vorsitzende der Senioren-Union in der CDU, Otto
Wulff, erklärte, entscheidend sei die Schuldfähigkeit - und die sei
nicht an Lebensjahre gebunden. Der 80-Jährige nannte den Vorstoß
"Stuss". Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem
"Kölner Stadt-Anzeiger", das Strafgesetzbuch besage schon heute, dass
Richter auf die spezifischen Folgen eines Urteils für den
Verurteilten achten müssten, beispielsweise hinsichtlich bestehender
oder künftig eintretender Krankheiten. So bedeute eine längere
Haftstrafe für einen Älteren notgedrungen etwas anderes als für einen
Jüngeren. Zudem gebe es in größeren Gefängnissen längst Abteilungen
für Senioren. Ein Seniorenstrafrecht sei daher überflüssig. Schulz
hatte der "Hamburger Morgenpost am Sonntag" erklärt, es gebe immer
mehr ältere Straftäter, und dies unter anderem auf die zunehmende
Altersarmut zurückgeführt. Die besonderen Bedingungen, die Senioren
zu Tätern werden ließen, müssten im Strafrecht Beachtung finden.
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