(ots) - CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder hat vor einer
Niederlage beim Bundesverfassungsgericht in Sachen
NPD-Verbotsverfahren gewarnt und den Bundestag zur Zurückhaltung
gemahnt. Kauder sagte der "Leipziger Volkszeitung"
(Mittwoch-Ausgabe): "Wir werden uns erst nach der Entscheidung der
Bundesregierung festlegen." Der Bundestag verfüge, als
Verfassungsorgan, über keine eigenen Erkenntnisse. "Deshalb ist ein
Beschluss des Bundestages über sein Verhalten zu einem
NPD-Verbotsantrag eine politische Entscheidung. Aber wir müssen uns
fragen, ob es wirklich klug ist, vor dem Bundesverfassungsgericht
eine Niederlage zu riskieren." Sachsens Innenminister Markus Ulbig
(CDU) sagte dagegen der Zeitung, "ein Zaudern ist jetzt nicht mehr
angebracht". Er bat um "möglichst große Geschlossenheit" der
Verfassungsorgane. Die von der Union regierten Bundesländer stimmen
sich an diesem Mittwoch in einer Telefonkonferenz über den von ihnen
favorisierten Prozessbevollmächtigten für den NPD-Verbotsantrag ab.
In der Bundesregierung begegnet nicht zuletzt auch das Kanzleramt dem
NPD-Verbotsantrag, ähnlich wie Kauder, mit großer Skepsis. Nach
Informationen der Zeitung wolle man sich mit einer eigenen Festlegung
auf jeden Fall bis Ostern Zeit lassen, da der Bundesratsantrag
frühestens Ende März vorliegen dürfte. Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) verwies auf die Materiallage: "Fest steht: der
überwiegende Anteil des Materials, auf das sich die Länder stützen,
stammt vom Bundesamt für Verfassungsschutz", sagte er der Leipziger
Volkszeitung. Im Zuge des bevorstehenden Bundesrats-Antrages sorgt
sich die Regierung offenbar um ihren Einfluss auf das Verfahren, ohne
sich selbst in der Sache festlegen zu müssen. Deshalb raten Experten
des Innenministeriums, nach Informationen der Zeitung, zu einem
Beitritt der Regierung zum Bundesrats-Antrag auf NPD-Verbot, um sich
Einfluss- und Eingriffsmöglichkeiten seitens des Bundes zu erhalten,
wenn im Prozess oder mit dem Material etwas schief laufen sollte.
Anlässlich des 80. Jahrestages von Hitlers endgültiger
Machtergreifung mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes am 24. März Am
24. März arbeitet die Spitze der Unionsfraktion, nach Informationen
der Zeitung, an einen Entschließungsantrag, um möglichst
interfraktionell das demokratische "Nie wieder" einmütig zu
beschließen. Dabei könnte auch mit ein, zwei Sätzen eine glasklare
Absage an neonazistische Positionen erfolgen. Für manche in der
Koalition wäre das der beste Ausweg, um einer eigenen Festlegung des
Bundestages zum vom Bundesrat angekündigten neuen NPD-Verbotsantrag
zu entgehen. Ende Januar soll sich der Bundestag, auf Wunsch der SPD,
erstmals mit einem eigenständigen NPD-Verbotsantrag durch das
Parlament befassen. Einzelne Fraktionen sind nicht antragsberechtigt.
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