(ots) - Natürlich, einem Klempner darf man schon mal was
zustecken, damit er den eigenen Auftrag vorzieht und besonders
gründlich macht. Aber auch einem Arzt, bloß weil der juristisch
gesehen ebenfalls ein Freiberufler ist? Die Pharmabranche füllt seit
langem nicht nur die Medikamentenschränke der niedergelassenen
Doktoren höchst aufmerksam mit Gratispräparaten sondern gerne auch
die Urlaubskalender mit Gratisreisen. Die Grenzen zur Korruption sind
fließend. Wo sie in einem solchen Umfeld enden, macht der neue
Organspendeskandal in Leipzig deutlich: Bei Entscheidungen über Leib
und Leben.
Weil es darum geht und nicht um kaputte Rohre, ist es absolut
richtig, der Korruption in der Ärzteschaft nicht nur berufsständisch
einen Riegel vorzuschieben, sondern auch gesetzlich. Zur Not sogar
strafrechtlich. Der Arzt ist seinem Eid verpflichtet, der Gesundheit
des Patienten, und zwar ohne Ansehen der Person und seines
Geldbeutels. Das muss wieder durchgesetzt werden, Bagetellgeschenke
ausgenommen. Es ist nun sehr verdächtig, wie lange das
Gesundheitsministerium schon braucht, um diese simple Erkenntnis in
ein Gesetz zu gießen.
Man muss den Minister Daniel Bahr, Mitglied der FDP-Führung,
warnen: Es ist falsch verstandenen Liberalität, wenn diese auch den
Missbrauch deckt. Bei den Finanzmärkten hat die FDP diesen Fehler
lange genug gemacht, was heute einen Teil ihrer politischen Krise
begründet. Im Bereich der Ärzte sollte die Partei sich daher bei
aller legitimen Interessenvertretung für die Freiberufler von
vornherein anders verhalten - und den schwarzen Schafen eine sehr
ernst gemeinte gelbe Karte zeigen.
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Trierischer Volksfreund
Thomas Zeller
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