(ots) - Die Rechtslage ist ein Unding! Daran ließ auch der
Bundesgerichtshof bei seinem Urteil im vergangenen Jahr kaum einen
Zweifel. Nach derzeitiger Rechtslage können niedergelassene Ärzte
nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden, weil sie weder
Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen sind. Dass da trotzdem
seit Jahren vieles schiefläuft, daran ließen die Richter keinen
Zweifel. Sie forderten den Gesetzesgeber sogar indirekt auf, einen
entsprechenden Straftatbestand für selbstständige Ärzte zu schaffen.
Es ist also nicht mehr als konsequent, dass sich gestern
Unionspolitiker und Kassen zu Wort meldeten, endlich entsprechende
Regelungen auf den Weg zu bringen, nachdem Gesundheitsminister Bahr
von der in Wirtschaftsfragen immer sehr liberalen FDP seit einem
halben Jahr auf Zeit spielt. Natürlich haben die Krankenkassen ein
besonderes Interesse an einem entsprechenden Straftatbestand, denn
die Verschreibung teurer Medikamente, für die der Arzt vom
Pharmahersteller entsprechend "entlohnt" wurde, geht zu ihren Lasten.
Der Präsident der Bundesärztekammer Montgomery hat sich erneut gegen
ein mögliches Gesetz zur Ärztekorruption gewehrt und stattdessen mehr
Ermittlungskompetenzen gefordert, um selbst schwarzen Schafen auf die
Spur zu kommen. Aber mit all dieser Selbstverwaltung ist das - wie
auch mit Selbstverpflichtungen, die die Wirtschaft immer wieder bei
drohenden Gesetzesverschärfungen ankündigen - eben so eine Sache. Auf
jeden Fall hätte es weniger Geschmäckle, die Strafverfolgung einer
neutralen Instanz zu überlassen, als sie innerhalb des Berufsstandes
zu lösen. Die Regierung sollte schnell klare Verhältnisse schaffen -
schon im Interesse der ehrlichen Mediziner - und das
Zwei-Klassen-Recht beenden. Schließlich ist Bestechung bei
angestellten Ärzten längst strafbar.
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