(ots) - Ladendiebstahl ist strafbar, Alkohol am Steuer oder
Schwarzfahren in der U-Bahn. Sagt das Gesetz. Fühlt sich deshalb
jeder Kaufhauskunde, Auto- oder U-Bahn-Fahrer pauschal unter
"Generalverdacht" gestellt? Nein. Weil jeder weiß: Wer erwischt wird,
wird bestraft. Auch Bestechung und Bestechlichkeit sind strafbar: Bis
zu drei Jahre Haft drohen dem "Amtsträger" im Rathaus, der sich mit
Geld zum beschleunigten und/oder großzügigen Handeln bewegen lässt.
Bis zu fünf Jahre können käufliche Richter, Schiedsrichter,
Abgeordnete oder Wähler, die sich ihre Stimme abkaufen lassen, ins
Gefängnis wandern. Klinik-Ärzten, die Geld oder andere Wohltaten
annehmen für eine Vorzugsbehandlung von Patienten oder Firmen, drohen
gleichfalls harte Strafen. Nur für niedergelassene Ärzte gelten die
strengen Regeln bis heute nicht - weil sie in ihrer Praxis weder
hoheitliche Aufgaben im Staatsdienst erfüllen noch im Auftrag der
Krankenkassen arbeiten. Ärzteverbänden und dem
FDP-Gesundheitsminister reicht bisher das "Berufsrecht der Ärzte".
Das aber ist ein stumpfes Schwert; es untersagt zwar die Annahme von
Geschenken, sagt aber nichts zur Ahndung von Verstößen. Dass die
Debatte jetzt auch in der CDU Fahrt aufnimmt, lässt daher hoffen: auf
ein klares Gesetz, das für alle Ärzte gleichermaßen gilt. Es ist
überfällig.
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