(ots) - Berlin. Die mit der Reform der deutschen
Sicherheitsbehörden befasste Bund-Länder-Kommission fordert deutliche
Veränderungen beim Verfassungsschutz. In einem Zwischenbericht, der
am 5. Dezember auf der Innenministerkonferenz in Rostock vorgelegt
wird, spricht sich das Gremium für eine konsequente Stärkung der
Zentralstellenfunktion des Bundesverfassungsschutzes aus. Dafür soll
nach Informationen der "Kieler Nachrichten" (Samstagausgabe) aus
Sicherheitskreisen Artikel 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
geändert werden. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Michael
Hartmann, sieht in dem Vorschlag eine "hohe Übereinstimmung mit dem
Reformkonzept der SPD" und einen "wichtigen Schritt auf dem Weg zu
einer konsequenten Neuaufstellung der deutschen
Sicherheitsbehörden". Zugleich erneuert Hartmann Kritik an
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU): "Er muss die Sache
jetzt endlich mit den Ländern gemeinsam voranbringen." Im Artikel 5
des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist bislang nur verankert, dass
Landesbehörden Ermittlungsergebnisse an Bund und andere Länder
weiterleiten, wenn dies für "deren Aufgabenerfüllung erforderlich
ist". Stattdessen soll hier nun einen "wechselseitige
Informationspflicht zwischen Bund und Ländern" festgeschrieben
werden. Neben der Einrichtung einer zentralen V-Leute-Datei soll
laut Kommission der Quellenschutz im Fall von schweren
Straftatbeständen entfallen. Zudem fordert die Kommission
einheitliche Kriterien für das Führen, Überwachen und Abschalten von
V-Leuten bei Bundes- und Landesbehörden.
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