(ots) - Der Bundestag berät heute abschließend über die 
Fortführung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden 
Gewerbes, den sogenannten Spitzenausgleichs, ab 2013. Im Gegensatz zu
der derzeit geltenden Rechtslage sollen die Unternehmen künftig 
verpflichtet werden, ein umfangreiches Energiemanagementsystem (EMS) 
einzuführen und zertifizieren zu lassen, wenn sie den 
Spitzenausgleich geltend machen wollen. Kleinere und mittlere 
Unternehmen (KMU) sollen dagegen ein Energieaudit statt eines 
umfangreichen EMS einführen dürfen.
   Außerdem soll die Auszahlung des Spitzenausgleichs zukünftig davon
abhängig sein, dass die deutsche Wirtschaft ihre Energieeffizienz ab 
2015 kontinuierlich steigert. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer
des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Gerade für 
Unternehmenszusammenschlüsse, die aus einzelnen KMU bestehen, ergibt 
sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, ob ein EMS oder eine 
Energieaudit eingeführt werden muss. Hier sollte die Bundesregierung 
nachbessern."
   Der VKU erwartet nicht, dass die Fortführung des Spitzenausgleichs
in Zukunft zu einem Anstieg der Energiepreise für private Verbraucher
führen wird.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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