(ots) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
hat ihre Pläne für eine zum Teil aus Beitragsmitteln finanzierte
Zuschussrente im Kampf gegen die wachsende Altersarmut aufgegeben.
Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) nach
einer vorentscheidenden Sitzung der Renten-Arbeitsgruppe der Union
zur Vorbereitung des Koalitionsausschusses am 4. November. Da eine
Besserstellung von Familien- und Erziehungsleistungen gesondert
erfolgen soll unterstütze die Ministerin nun das vom
Arbeitnehmerflügel und von der CDU-Bundskanzlerin favorisierte und
unterstützte Modell einer grundsätzlichen Wiederbelebung der Rente
nach Mindesteinkommen mit einem Einkommensdeckel. Darauf haben sich
die Sozial- und Rentenexperten der Union grundsätzlich mit der
Ministerin geeinigt, berichtet die Zeitung unter Berufung auf
entscheidende Teilnehmer der Arbeitsgruppensitzung. Prinzipielle
Klarheit gibt es danach auch beim Ausbau der anerkannten
Kindererziehungszeiten. Für vor 1992 geborene Kinder soll es zunächst
bei der Rentenberechnung nur einen halben Entgeltpunkt zusätzlich
geben. Die Kosten dafür betragen 2013 rund 150 Millionen und im
Endstadium 2030 dann 1,75 Milliarden Euro. Statt des halben
zusätzlich anerkannten Erziehungsjahr (ungefähr gleichbedeutend mit
einem halben Entgeltpunkt) hatte die Gruppe der Frauen und die CSU
zunächst zwei Jahre und damit die volle Angleichung an die
Rentensituation für nach 1992 geborene Kinder gefordert. Mit einer
künftig beim Einkommen gedeckelten Rente nach Mindesteinkommen soll
im Ergebnis nicht mehr, wie früher, auch die symbolisch stehende
Zahnarztgattin davon profitieren können. Künftig soll ein
Rentenanspruch von mindestens 850 Euro garantiert werden.
Voraussetzung wären 40 Beitragsjahre. Parallel dazu hat sich die
Renten-Arbeitsgruppe der Union grundsätzlich darauf verständigt, die
private und betriebliche Zusatzversorgung mit einem anrechnungsfreien
Freibetrag von 100 Euro pro Monat zu fördern. Erhöhte Leistungen bei
der Vermeidung von Altersarmut veranschlagt das
Bundesarbeitsministerium nach einer internen Rechnung mit
Mehrausgaben von bis zu 2,5 Milliarden Euro jährlich, mit steigender
Tendenz. Die Kosten für die Zunahme der Zahl der
Grundsicherungsbezieher (um rund 1,1 Millionen auf etwa 1,5 Millionen
Menschen) wurden, falls die Politik jetzt nicht handelt, im Gegenzug
auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Verbessert werden sollen
auch die Hinzuverdienstregelungen um eine bessere Kombination von
Arbeit und Rente zu ermöglichen. Einig ist man sich grundsätzlich
zudem über eine Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente (2030
soll dafür zusätzlich eine Milliarde Euro mehr aufgewendet werden).
Letzte offene Fragen will die Arbeitsgruppe in einer Sitzung am
Freitag klären.
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