(ots) - Heute fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung 
zum Entwurf des dritten Gesetzes zur Neuregelung 
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ENWG) statt, zu der auch 
der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geladen war. Grundsätzlich 
begrüßt der Verband den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Zum 
Beispiel werde die ausführliche Regelung der Offshore-Windkraft zu 
Rechts- und Investitionssicherheit führen, "was in diesem besonders 
kapitalintensiven Segment besonders notwendig ist", so 
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "In Zeiten, in denen sich
die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich ändern, 
werden Investitionen ansonsten nahezu blockiert." Die vorgesehene 
"Offshore-Umlage" müsse allerdings von der Politik gegenüber den 
Endkunden transparent vermittelt werden, "vor allem vor dem 
Hintergrund, wenn selbst im Falle grob fahrlässigen Handels des 
Übertragungsnetzbetreibers die Allgemeinheit in erheblichem Maße 
herangezogen werden soll", so Reck. "In solchen Fällen sollten die 
Übertragungsnetzbetreiber mehr in die Verantwortung genommen werden. 
Deshalb sollte man auch den im Entwurf vorgesehen Umlage-Höchstsatz 
deutlich absenken und die Stromkunden entlasten."
   Auf der heutigen Agenda standen zudem die neuen Regelungen zur 
Versorgungssicherheit, mit denen Kraftwerksbetreiber gezwungen 
werden, Kraftwerksstilllegungen zu unterlassen. "Möglichen 
Gefährdungen der Versorgungssicherheit muss entgegengesteuert werden,
das ist richtig. Allerdings darf die Versorgungssicherheit nicht im 
regulatorischen Aktionismus untergehen - zumal das Abschaltverbot für
den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen kann", sagt Reck. 
"Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der 
Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, 
anstatt ihn zu stärken." Bevor die Politik jedoch Rahmenbedingungen 
für Kapazitätsmechanismen festlege, sollte man zunächst über ein 
neues, integriertes Marktdesign diskutieren, so Reck. "Wir brauchen 
wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel 
gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt. 
Mit der Diskussion über ein neues Marktdesign haben wir jetzt die 
einmalige Chance dazu."
   In der heutigen Anhörung ging es ferner um Regelungen zur 
buchhalterischen Entflechtung. Aus VKU-Sicht sollte der Bundestag die
Chance nutzen und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen 
bezüglich Konzessionsvergabe und Konzessionsabgabe übernehmen. 
Hierdurch würde die notwendige Rechtssicherheit für das 
Konzessionsvergabeverfahren hergestellt. Dazu der 
VKU-Hauptgeschäftsführer: "Die jetzige Rechtslage führt insbesondere 
zu Problemen in der Finanzierung, was potenzielle Bewerber, die eine 
Stromnetzkonzession kaufen wollen, abschreckt und die Finanzierung 
notwendiger Netzinvestitionen erschwert."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten 
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der 
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der 
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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