(ots) - Wer Schutz vor politischer Verfolgung braucht, muss
Asyl finden in Deutschland. An diesem Grundrecht darf und wird nicht
gerüttelt. Seit der Verfassungsänderung 1993 gilt aber auch, dass
sich niemand auf das Asylrecht berufen kann, der aus einem vor
Verfolgung sicheren EU-Mitgliedsstaat kommt. Flüchtlinge aus Serbien
und Mazedonien haben in der Regel keinen Anspruch auf Asyl. Soziale
Probleme in den Herkunftsländern müssen mit Mitteln der Sozial-,
Bildungs- und Wirtschaftspolitik gelöst werden - nicht mit dem
Asylrecht. Weil die Zahl weitgehend aussichtsloser Asylanträge aus
den Balkanstaaten kräftig ansteigt, müssen die Prüfverfahren deutlich
beschleunigt werden. Nicht zuletzt, um denen gerecht zu werden, die
wirklich vor politischer Verfolgung und Bürgerkrieg auf der Flucht
sind. Die Forderung, die Geldleistungen für Asylbewerber aus sicheren
Drittstaaten auf Sachleistungen umzustellen, ist einen Gedanken wert.
Schließlich würden dadurch Anreize für kriminelle Schlepperbanden
vermindert, die mit dem Leid der Flüchtlinge ihr schnelles Geld
machen.
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