(ots) - Nach dem Messerangriff im Jobcenter Neuss, bei
dem eine Kollegin tödlich verletzt wurde, hat die Bundesagentur für
Arbeit (BA) knapp 40 Strafanzeigen gegen die Verfasser von
hetzerischen Online-Kommentaren gestellt. Die Äußerungen, die über
Facebook, Twitter und Youtube verbreitet wurden oder per E-Mail bei
der BA eingingen, erfüllen verschiedene Straftatbestände: Zum
Beispiel Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, Üble
Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Nötigung oder
Volksverhetzung.
Die Anzeigen ergingen in den Fällen, in denen die Absender der
Äußerungen identifiziert werden konnten. "Es ist ungeheuerlich, was
wir da lesen mussten. Besonders getroffen hat mich, dass viele
Menschen die Tat gerechtfertigt oder sogar zur Nachahmung aufgerufen
haben", sagte der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-Jürgen Weise.
"Wir nehmen solche Kommentare nicht einfach hin, sondern setzen alle
unsere Möglichkeiten ein, um die Urheber zur Verantwortung zu ziehen.
Das sind wir der getöteten Kollegin und allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern schuldig."
Als weitere Konsequenz aus der Tragödie von Neuss hat der Vorstand
der BA darum gebeten, dass alle Jobcenter bundesweit ihr
Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit den örtlichen
Polizeibehörden überprüfen. "Die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter hat höchste Priorität und ist mir ein persönliches
Anliegen", sagte Weise. Die Sicherheitslage und die notwendigen
Maßnahmen könnten jedoch nur vor Ort und individuell in jedem
Jobcenter beurteilt werden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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