(ots) - Wenn es mit der Vernunft hapert, müssen Juristen
einschreiten. Einem dreijährigen Kind ein Ohrloch stechen zu lassen,
ist gefährlicher Blödsinn und muss verboten werden. Sollte es im
Nachklang so kommen, hätte der Schmerzensgeldprozess in Berlin
wenigstens etwas Sinnvolles bewirkt. Eltern, die ein Kleinkind ins
Tattoo Studio schleppen, selbst, wenn es sich das gewünscht hat,
missbrauchen ihr Sorgerecht. Es mangelt ihnen an der nötigen
Einsicht, dass sie es einer mutwilligen Körperverletzung aussetzen,
einer möglicherweise schmerzhaften Prozedur. Und zu welchem Zweck?
Weil es ach so niedlich aussieht? Das hanebüchene Argument, Kleine
mit Ohrringen habe es doch schon immer gegeben, macht den Vorgang
nicht besser. Es ist ja nie zu spät, klüger zu werden. Kinder wollen
viel, es ist an den Erwachsenen, das Wunschkonzert zu dirigieren.
Dass diese oft genug selbst nicht die nötige Reife dafür aufbringen,
den Taktstock zu halten, ist bedauerlich. Man muss ihnen Nachhilfe
geben.
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