(ots) - Morgen findet eine Sonderkonferenz der
Innenminister zur Neuordnung des Bundesamtes fĂŒr Verfassungsschutz
(BfV) statt. Dazu erklÀrt der innen- und rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Es ist unbestritten, dass es nach der zu spÀt erkannten Mordserie
der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund"
wichtig ist, die Fehler der Ermittlungsarbeit aufzudecken und
bestehende Strukturen an die neuen Herausforderungen anzupassen.
Daher begrĂŒĂe ich es, dass der Bundesinnenminister seine VorschlĂ€ge
zur Reform des Bundesverfassungsschutzes mit seinen Kollegen aus den
LÀndern besprechen und abstimmen will. UnverstÀndlich finde ich, dass
bereits vor der Sonderkonferenz am morgigen Dienstag erste Minister
diesen Diskussionsprozess zur Reform des Verfassungsschutzes durch
negative ĂuĂerungen behindern. Gerade jetzt ist es wichtig, die
Reform ohne Scheuklappen anzugehen. Der Schutz unserer Verfassung
sowie die Sicherheit der BĂŒrger steht vor dem Interesse einiger
LĂ€nderminister, ihre Kompetenzen zu schĂŒtzen.
ĂuĂerst zielfĂŒhrend und unterstĂŒtzenswert ist der Ansatz des
Bundesinnenministers, die Kompetenzen des BfV im Bereich
verfassungsfeindlicher gewaltgeneigter Bestrebungen auch gegenĂŒber
den LÀndern zu stÀrken, die Befugnisse des behördeninternen
Datenschutzbeauftragten zu erweitern und die Transparenz und
Information gegenĂŒber der Ăffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag
deutlich zu verbessern. Der zentrale Punkt ist allerdings der
angestrebte Paradigmenwechsel beim Informationsaustausch. Der
Grundsatz, dass nur so viele Informationen wie nötig offenbart
werden, soll nicht mehr die Leitschnur der Arbeit des BfV darstellen,
sondern vollstĂ€ndiger Informationsaustausch gegenĂŒber den anderen
Verfassungsschutzbehörden.
Nach dem so wichtigen personellen Neuanfang beim
Bundesverfassungsschutz muss jetzt das Ziel sein, die Kompetenzen des
Bundesamtes neu zu definieren sowie die Kooperation mit den LĂ€ndern
anzupassen und effizienter zu gestalten. Nur so kann der
Verfassungsschutz als Sicherheitsbehörde gestÀrkt werden."
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