(ots) - In der Diskussion um die Zusammenarbeit von
Rechtsschutzversicherern mit sogenannten Vertragsanwälten hat sich
der Vorstand der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, Dr. Ulrich
Eberhardt, schützend vor diese Anwälte gestellt. Dabei handele es
sich, so Eberhardt in einem soeben erschienenen Interview im
"Berliner Anwaltsblatt", um "überwiegend hochqualifizierte und
moderne Kanzleien". Eberhardt kritisierte, dass diese Kanzleien
derzeit "indirekt und subtil, allerdings völlig zu Unrecht aus dem
eigenen Berufsstand heraus diskreditiert" würden. Er verwahrte sich
auch dagegen, "dass Rechtsschutzversicherungen als Projektionsfläche
für Versäumnisse in der berufspolitischen Entwicklung der
Anwaltschaft herhalten müssen".
Das "Berliner Anwaltsblatt" hatte Eberhardt anlässlich des
Rechtsstreits der Münchener Anwaltskammer mit der
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung um das Interview gebeten. Die
Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung
verlangt, eine Regelung nicht mehr anzuwenden, nach der die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung auf die anstehende Rückstufung im
Schadenfreiheitssystem verzichtet, wenn ein von ihr empfohlener
Anwalt beauftragt wird. Dies wurde von der Münchener
Rechtsanwaltskammer beanstandet - sie sah hierin eine rechtlich
unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl. Nachdem
die Klage der Anwaltskammer in erster Instanz vom Landgericht Bamberg
noch zurückgewiesen wurde, hat das OLG Bamberg kürzlich der Berufung
stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hat die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung Revision beim BGH eingelegt.
Dem "Berliner Anwaltsblatt" erklärte Eberhardt, dass ihn die
Urteilsbegründung des OLG überrascht habe. "Der Verbraucher", so
Eberhardt, "befindet sich in einem wirtschaftlichen Umfeld voller
Anreizsysteme, mit denen er in der Regel umzugehen weiß. Die Frage,
ab wann ein wirtschaftlicher Anreiz einen Kunden so beeinflusst, dass
von einer freien Wahl des Anwalts nicht mehr gesprochen werden kann,
wurde bislang nicht beantwortet."
Eberhardt sprach sich dafür aus, dass sich Anwaltschaft und
Versicherer besser verstehen lernen müssten. Beide unterlägen
fundamentalen Veränderungseinflüssen. Eberhardt: "Während sich die
Anwaltschaft seit 1988 quantitativ mehr als verdreifachte und deren
Standes- bzw. Berufsrecht im Grunde erdrutschartig liberalisiert
wurde, gerieten die Rechtsschutzversicherer spätestens nach der
europäischen Deregulierung Mitte der neunziger Jahre in einen harten
Verdrängungswettbewerb mit steigendem Kostendruck." Gleichzeitig
hätten sich die Erwartungen der Verbraucher dramatisch gewandelt.
Darauf müsse man mit modifizierten Geschäftsmodellen reagieren.
Eberhardt sprach sich für einen konstruktiven Dialog aus, betonte
aber: "Wenn aktuell 160.000 zugelassene Anwälte einem harten
Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, ist dies nur zu einem geringen Teil
auf veränderte Geschäftsmodelle der Rechtsschutzversicherer
zurückzuführen." Die Diskussion lasse sich daher nicht mit
kurzfristiger Polemik oder dem Verleugnen struktureller Probleme,
sondern nur mit weitsichtiger, ehrlicher Gestaltungskraft bewältigen.
Eberhardt forderte einen "ehrlichen und intelligenten Umgang
miteinander".
Das ganze Interview ist nachzulesen im "Berliner Anwaltsblatt",
Ausgabe August 2013, sowie - mit freundlicher Genehmigung des
"Berliner Anwaltsblatt" auf www.lawyerslife.de
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