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Die Qual der Wahl / Was Autofahrer wissen sollten, bevor sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden (mit Bild)

ID: 269345

(ots) -
Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob
sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter
wechseln. Vergleichen lohnt sich: Wer vergleicht, kann oft ein paar
hundert Euro pro Jahr sparen, denn die Preisspannen zwischen den
einzelnen Anbietern sind erheblich. Hilfreich beim Preisvergleich
können Vergleichsportale im Internet sein. Doch Vorsicht: Nicht immer
berücksichtigen die Portale alle günstigen Anbieter. Deshalb sollte
der Autofahrer mehrere Portale nutzen.

Doch mit dem Preisvergleich allein ist es, laut der HUK-COBURG
Versicherungsgruppe, nicht getan. Man muss auch wissen, wie solch ein
Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft ein
Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird der
Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor
Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die
Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die
Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt. Wer auf Nummer
Sicher gehen will, lässt sich vom Versicherer den Eingang der
Kündigung bestätigen.

Wer die Versicherung wechselt, sollte nicht nur auf den Preis
schauen. Wichtig - besonders im Schadenfall - sind auch die
Leistungen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich
vorgeschrieben. Auch die Mindestanforderungen an ihre Leistungen
werden vom Gesetzgeber festgelegt. Unterschiede gibt es jedoch bei
den Deckungssummen. Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro. Die
meisten Autofahrer haben darüber hinaus noch eine Teilkasko- oder
eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Erstere schützt vor allem
bei Diebstahl, bei Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag
verursacht wurden, aber auch bei Schäden durch den Zusammenstoß mit




Tieren. Die Vollkasko ist zuständig für selbstverschuldete Schäden am
eigenen Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall oder Vandalismusschäden
durch Dritte. Jeder, der einen neuen Pkw fährt, sollte darauf achten,
dass die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl für
mindestens 12 Monate garantiert ist, bes-ser noch für 18 Monate.

Geld sparen kann man bei immer mehr Versicherern, wenn man eine
Kaskoversicherung mit Werkstattbindung abschließt. Der Kunde
überlässt dann im Schadenfall dem Versicherer die Auswahl der
Werkstatt und die Schadenabwicklung. Der Versicherer gibt die
Einsparungen weiter, die er durch schnellere Abläufe und
Großkundenkonditionen erzielt. Bei der HUK-COBURG spart der Kunde
dadurch 20 Prozent des Kaskobeitrags. Etwa die Hälfte der Kunden
entscheidet sich für diese Variante.



Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer


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Datum: 05.10.2010 - 10:32 Uhr
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