(ots) - unächst einmal das Positive. Gibt es das? Na ja,
scheinbar. Das Militär bekommt - anders als das politische Hitzköpfe
in der Union oder der SPD mit dem Einstieg per Luftsicherheitsgesetz
wollten - keine Polizeifunktionen. Die Richter gestatten der
Regierung keinen Einsatz der Bundeswehr gegen das Grundgesetz
insgesamt. Auch Demonstrationen - wer auch immer sie warum wie hoch
schaukelt - sind kein Alibi, um einen »Unglücksfall« zu erkennen, der
einen Militäraufmarsch rechtfertigt. Und doch ist der Spruch aus
Karlsruhe ein Schritt in die falsche Richtung. Die Richter haben das
Grundgesetz nicht geschützt, sondern verändert. Das auf üblen
historischen Erfahrung beruhende fundamentale Verfassungsprinzip,
militärische Mittel zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit
auszuschließen, wird ohne akute Not untergraben. Das gibt eine
politische Richtung vor. Die passt zum systematischen Abbau von
Demokratie, der hierzulande von Konservativen betrieben wird. Vor dem
Beschreiten dieses Weges ist zu warnen. Der Spruch zeigt aber auch,
dass die Verfassungshüter fachlich meilenweit von der Realität
entfernt und Lichtjahre hinter den Problemen liegen. Erstens ist das,
was sie da zum Abfangen von Terrorjets a là 9/11 geregelt haben
wollen, nicht praktikabel. Und zweitens gar nicht notwendig.
Wichtiger wäre, dass man beispielsweise die Sicherheit auf
Flugplätzen erhöht. Damit hätten Bundesinnenminister und
Bundespolizei, deren Führung gerade komplett gewechselt wurde,
genügend zu tun.
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