(ots) - Heute hat das Bundesverfassungsgericht einen
Einsatz der Bundeswehr im Innern unter strengen Auflagen für
verfassungsgemäß erklärt. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Mit seiner heutigen Entscheidung schafft das
Bundesverfassungsgericht die rechtlichen Grundlagen für einen im
äußersten Katastrophenfall erforderlichen Einsatz der Bundeswehr im
Innern. Der wegweisende Beschluss bringt endlich Rechtssicherheit für
Bund und Länder.
Durch die Entscheidung wird die Rechtsauffassung der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag bestätigt. Das Gericht macht
zudem detaillierte Vorgaben für einen möglichen Einsatz der
Bundeswehr im Innern. Diese gilt es durch den Gesetzgeber in den
kommenden Monaten, rechtstechnisch in ein neues Luftsicherheitsgesetz
einzuarbeiten."
Hintergrund:
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden,
dass ein Einsatz der Bundeswehr im Innern unter strengen Auflagen
verfassungsgemäß ist. Es hat damit seine bisherige, ablehnende
Rechtsauffassung aus dem Jahr 2006 korrigiert.
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