(ots) - Der Bundesrat hat heute die Novelle des 
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) verabschiedet. Grundsätzlich 
bewertet der Verband kommunaler Unternehmen die Novellierung positiv.
"Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist dringend notwendig - aus 
energiewirtschaftlichen Gründen und für den Klimaschutz. Das Gesetz 
ist ein wichtiger Baustein, um die klimapolitischen Ziele der 
Bundesregierung zu erreichen", so Hans-Joachim Reck, 
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Zu 
einem großen Teil decken sich die Neuregelungen mit den Empfehlungen,
die der VKU in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Reck: 
"Zwar bleibt die im Gesetz vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags 
hinter unseren Empfehlungen zurück, ist aber dennoch eine deutliche 
Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen, um 
KWK-Anlagen neu bauen zu können oder zu modernisieren." Das gelte 
auch für die Wärme- und Kältenetzförderung, die infolge der 
Novellierung eine noch größere Wirkung entfalten kann. Die Novelle 
soll helfen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 
auf 25 Prozent zu erhöhen.
   Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des
Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der 
KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro 
Kilowattstunde. Entsprechendes gilt für Kondensationskraftwerke, bei 
denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet 
werden. Diese werden erstmals nach dem KWKG gefördert. Für 
KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 
2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6
Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- 
oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Damit 
will der Gesetzgeber erreichen, dass KWK-Anlagen mit Wärme- oder 
Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte 
Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von 
erneuerbaren Energien leisten zu können. Die Deckelung der Förderung 
auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert.
   Reck abschließend: "Die KWK ist in Deutschland eine absolute 
Domäne der Stadtwerke, dreiviertel der bei den kommunalen 
Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht aus 
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deshalb ist der KWK-Ausbau ein 
wichtiger Schritt hin zu einer dezentraleren Versorgung."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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