(ots) - Am 1. Juni 2012 tritt das 
Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Der Verband kommunaler 
Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das Gesetz Rosinenpicken von 
Wertstoffen aus Haushaltsabfällen auch in Zukunft erschwert. Dazu 
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wäre die 
Wertstofferfassung liberalisiert worden, wären Gebührenerhöhungen in 
einigen Kommunen die Folge gewesen. Es ist gut, dass die Politik das 
verhindert hat. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine solide 
Grundlage für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen 
Abfallwirtschaft."
   Das neue Gesetz sieht ab 2015 die getrennte Erfassung von Glas-, 
Metall-, Papier-, Kunststoff- und Bioabfällen vor, um das Recycling 
zu stärken. Eine möglichst sortenreine Erfassung der Abfälle ist die 
wichtigste Voraussetzung für hohe Recyclingquoten. Dazu Reck: "Die 
Kommunen arbeiten unter Hochdruck daran, die Sammlung der Abfälle im 
Sinne des Ressourcenschutzes zu verbessern. Wir begrüßen die 
Ausweitung der verpflichtenden Getrenntsammlung ausdrücklich. Die 
Kommunen haben in der Vergangenheit und werden in Zukunft die 
Getrennthaltungssysteme ausbauen." Das könne in Form einer 
Wertstofftonne passieren oder auch in anderen Systemen, die an die 
Gegebenheiten vor Ort angepasst sind.
   Das Gesetz sieht zudem ab 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene 
Recyclingquote von 65 Prozent vor. Derzeit werden in Deutschland etwa
64 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt. "Bei der Vorgabe der 
Recyclingquote hätte man ein wenig mutiger sein können. Viele 
Kommunen übertreffen diese Quote heute schon", so Reck.
   Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände haben sich dafür 
eingesetzt, dass grundsätzlich alle Abfälle aus Haushalten 
überlassungspflichtig an die Kommunen bleiben. Gewerbliche und 
gemeinnützige Sammlungen müssen bis zum 31. August 2012 bei der 
zuständigen Behörde angezeigt werden. So soll überprüft werden, ob 
die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder öffentliche 
Interessen entgegen stehen.
   Die Bedenken, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sei nicht mit 
europäischem Recht zu vereinbaren, hält der Verband nach wie vor für 
unbegründet. Die Bundesregierung hat in ihrer Protokollerklärung zum 
erzielten Vermittlungsergebnis die Europarechtskonformität 
ausdrücklich bestätigt. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist 
nicht nur im Grundgesetz, sondern mit dem Vertrag von Lissabon auch 
im Europarecht festgeschrieben. Dienstleistungen von allgemeinem 
wirtschaftlichem Interesse - dazu gehört die Hausmüllentsorgung - 
können die Kommunen demnach so erledigen, wie es im Interesse der 
Bürger und der Gemeinden am besten ist.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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