(ots) - Passend zum Internationalen Tag der 
Arbeit dürfen das Land NRW und seine Kommunen ab dem 1. Mai keine 
Produkte mehr einkaufen, die unter ausbeuterischen Bedingungen in so 
genannten Billiglohnländern des Südens hergestellt wurden. Das am 1. 
Mai in Kraft tretende Tariftreue- und Vergabegesetz NRW beinhaltet 
auch die Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Vergabe 
öffentlicher Aufträge. So dürfen keine Produkte beschafft werden, 
deren Herstellungsbedingungen gegen die Kernarbeitsnormen der 
Internationalen Arbeitsorganisation verstoßen. Damit ist nun auch in 
NRW juristisch verankert, dass der Preis nicht länger das alleinige 
Kriterium beim öffentlichen Einkauf darstellen darf.
   Nichtregierungsorganisationen in NRW begrüßen das Gesetz 
grundsätzlich: "Das Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt zur 
Förderung einer nachhaltigen und sozial-verantwortlichen öffentlichen
Beschaffung, vorausgesetzt, in einer Rechtsverordnung werden klare, 
verbindliche und nachweisbare Regelungen für die öffentlichen 
Verwaltungen festgeschrieben", so Angela Schmitz vom Eine Welt Netz 
NRW. "Seit Jahren machen entwicklungspolitische Organisationen, 
Gewerkschaften und Verbände den Bund, Länder und Kommunen auf die 
anhaltenden Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen bei der 
Herstellung von Produkten, wie z. B. Steine für öffentliche Plätze 
oder Uniformen für Polizei und Feuerwehr, aufmerksam."
   Eine zum Gesetz gehörende Rechtsverordnung verzögert sich wegen 
der Landtagswahlen in NRW. Als Zwischenregelung wurde bereits am 17. 
April ein vorübergehender Erlass veröffentlicht, der von 
verschiedenen entwicklungspolitischen Organisationen NRWs aufs 
Schärfste kritisiert wird. "Der Erlass konterkariert die Bestrebungen
des Landes NRW, der Ausbeutung mit Steuergeldern wirksam ein Ende zu 
setzen", kritisiert Johanna Fincke von der Christlichen Initiative 
Romero. "BieterInnen müssen keine verbindlichen Schritte unternehmen,
um die Einhaltung von Arbeitsrechten unabhängig nachzuweisen." Damit 
bestraft die Landesregierung öko-sozial handelnde Unternehmen, die 
sich aufwendig und glaubwürdig zertifizieren lassen und belohnt 
diejenigen, die keine glaubwürdigen Nachweise beibringen wollen oder 
können. "Diese Praxis fördert Wettbewerbsverzerrung", resümiert 
Christiane Schnura von der Kampagne für Saubere Kleidung. "Das Gesetz
wird hinsichtlich sozialer Kriterien zu einer symbolischen Geste 
degradiert."
   Die genannten entwicklungspolitischen Organisationen fordern eine 
Rechtsverordnung, die das Tariftreue- und Vergabegesetz hinsichtlich 
sozialer Kriterien nicht zur Makulatur verkommen lässt: Es sollten 
Produktgruppen definiert werden, die laut unabhängigen Studien von 
Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen besonders betroffen sind. Für
solche müssen, sofern vorhanden, Nachweise von unabhängigen 
Multi-Stakeholder-Initiativen mit höchst möglichen Standards 
gefordert werden. Darüber hinaus sollten BieterInnen die Berichte, 
auf die sie verweisen, veröffentlichen, um Transparenz und objektive 
Überprüfbarkeit ihrer Aktivitäten bezüglich der Umsetzung sozialer 
Kriterien sicherzustellen.
   Die Organisationen appellieren an das Land NRW, seine Chance nicht
zu vertun, in der öffentlichen Vergabe Vorbild für andere 
Bundesländer zu werden.
   Folgende Organisationen unterstützen diese Pressemitteilung: 
Christliche Initiative Romero, Eine Welt Netz NRW, Eine Welt Zentrum 
Herne, FIAN, Kampagne für Saubere Kleidung, Südwind e.V. Institut für
Ökonomie und Ökumene, vamos e.V. Münster
Bei Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an:
Johanna Fincke (für das Bündnis für öko-soziale Beschaffung NRW)
Christliche Initiative Romero
E-Mail: fincke(at)ci-romero.de
Tel: 0251 - 89 503, Fax: 0251 - 82 541
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