PresseKat - Trierischer Volksfreund: Feierverbot an Karfreitag - Leitartikel Trierischer Volksfreund, 04.04.2012

Trierischer Volksfreund: Feierverbot an Karfreitag - Leitartikel Trierischer Volksfreund, 04.04.2012

ID: 610583

(ots) - An Karfreitag wird kein Fleisch gegessen. An
Karfreitag darf nicht getanzt werden. Während Ersteres eher eine
religiöse Tradition ist, an die sich viele aus Gewohnheit halten, ist
das Tanzverbot an den sogenannten stillen Feiertagen gesetzlich
verankert. Doch ein striktes Feierverbot ist nicht mehr zeitgemäß.
Zumal es ohnehin im Lauf der Zeit immer mehr aufgeweicht worden ist.

Karfreitag ist wie Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und
Heiligabend ein besonders geschützter Feiertag. Verboten sind "alle
öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die die äußere Ruhe
beeinträchtigen", heißt es im rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetz.
Es ist gut, dass es einen gesetzlichen Schutz von Feiertagen gibt,
Tage, an denen innegehalten wird vom Alltag, von der Arbeit. Doch
dieses Innehalten gestaltet jeder für sich individuell. Die einen
finden Ruhe in der Kirche. Die anderen zu Hause oder aber zusammen
mit Freunden in der Kneipe, ohne dass sie dafür weniger gläubig sein
müssen.

Stört es wirklich das religiöse Empfinden, wenn an Karfreitag oder
Ostersamstag, an dem das Tanzverbot ebenso gilt, junge Leute unter
ihresgleichen feiern?

An Heiligabend werden mittlerweile vielerorts durchaus öffentliche
Partys gefeiert. Und warum verstößt ein Preisskatturnier, wie es an
vielen Orten in der Region am Freitag wieder stattfinden wird, und
bei dem es sicherlich auch feucht-fröhlich zugehen wird, nicht gegen
das Feiertagsverbot? Oder eine Musical-Aufführung, bei der die
Zuschauer sicherlich auch fröhlich und begeistert klatschen werden?
Und was sollen 30000 Luxemburg-Pendler von dem Tanzverbot
halten, wenn für sie Karfreitag ein ganz normaler Arbeitstag ist,
weil dieser bei den Nachbarn kein Feiertag ist? Auch diesseits der
Grenze müssen viele Leute am Karfreitag arbeiten, etwa in




Krankenhäusern, bei Polizei oder Feuerwehr.

Religiöses Empfinden darf nicht mit Füßen getreten, niemand soll
an der Ausübung seines Glaubens gehindert werden. Daran darf auch
nicht gerüttelt werden. Strikte, religiös motivierte Verbote dürften
aber wohl eher dazu führen, dass sich vor allem junge Leute von der
Kirche abwenden, weil sie sich dadurch bevormundet fühlen. Religion
kann und muss auch zeitgemäß gelebt werden. Toleranz ist wesentlicher
Teil des christlichen Glaubens.



Pressekontakt:
Trierischer Volksfreund
Thomas Zeller
Telefon: 0651-7199-544
t.zeller(at)volksfreund.de


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Datum: 03.04.2012 - 19:54 Uhr
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