PresseKat - RNZ: "Ein Zeichen" - Kommentar zu Hotel-Urteil des BGH

RNZ: "Ein Zeichen" - Kommentar zu Hotel-Urteil des BGH

ID: 592643

(ots) - "Es ist zumindest fragwürdig, wie hier das
Hausrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgewogen wurde. Andere
Gerichte könnten hier nachjustieren. Solange aber darf man sich über
die deutliche Absage an den NPD-Funktionär noch freuen."

Von Sören Sgries

Mit dem Rausschmiss des damaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt
aus seinem Wellness-Tempel setzte Hoteldirektor Heinz Baumeister ein
deutliches Zeichen gegen Rechtsextremisten. Gut so. Den Preis für
"Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus"
hat sich er sich damit redlich verdient. Das BGH-Urteil, das ihm
jetzt den Rücken stärkt, sollte man da auch bejubeln dürfen.
Eigentlich. Denn bei genauerer Betrachtung wirft es einige Fragen
auf. Wo sind die Grenzen? Denn auch wenn die NPD und ihre Mitglieder
in weiten Teilen der Gesellschaft erfreulicherweise geächtet sind:
Rein rechtlich hat die Partei keinen anderen Status als CDU, SPD,
Grüne, FDP und Linke. Was also tun, wenn der nächste Hotelier die
Anwesenheit von Liberalen als Störung seiner Gäste empfindet. Darf er
sie dann vor die Tür setzen? Wie ist es, wenn es nicht mehr um
politische Fragen geht, sondern um Religion oder Hautfarbe? Dieser
Blick auf das Urteil zeigt: Es ist zumindest fragwürdig, wie hier das
Hausrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgewogen wurde. Andere
Gerichte könnten hier nachjustieren. Solange aber darf man sich über
die deutliche Absage an den NPD-Funktionär noch freuen.



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Datum: 09.03.2012 - 19:51 Uhr
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