PresseKat - Verwendung fremder Marken als Unternehmensbezeichnung ggf. zulässig

Verwendung fremder Marken als Unternehmensbezeichnung ggf. zulässig

ID: 591970

Marken, Geschmacksmuster, Patente etc. werden angemeldet, um Konkurrenten davon abzuhalten, sich der eigenen Popularität und des eigenen Erfindungsreichtums in unzulässiger Weise zu bedienen.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen z.B. fremde Marken für sich verwenden, um auf diesem Weg von den Mitbewerbern zu profitieren.

(firmenpresse) - So hatte der Bundesgerichtshof am 12.05.2011 (Az.: I ZR 20/10) in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Unternehmer für die Bezeichnung seines Unternehmens auf eine fremde Marke zurückgegriffen hat.

Zu klären war die Frage, ob auch dann eine Markenverletzung anzunehmen sei, wenn die Marke nicht „für Waren und Dienstleistungen“, sondern ausschließlich als Unternehmenskennzeichen verwendet wird, wenn der Unternehmensname also der fremden Marke entspricht.

Grundsätzlich sei dies nicht der Fall, so der Gerichtshof der Europäischen Union und auch der Bundesgerichtshof, allerdings kann in einer solchen Benutzung gleichwohl eine Markenverletzung, bzw. eine markenmäßige Benutzung zu sehen sein, „wenn die Funktion der Klagemarke beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden kann.“
Dazu ist also stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, sodass sich pauschale Angaben verbieten.
Eine solche Benutzung erkannten die Richter beispielsweise in Fällen an, in denen das Unternehmenskennzeichen auf Waren angebracht oder für Werbung verwendet wurde.


Fazit:

Der Fall zeigt sehr anschaulich, wie eine rechtliche Grauzone entstehen und genutzt werden kann. Da entsprechende Fälle rechtlich jedoch stets absolute Sensibilität verlangen und individuell beurteilt werden müssen, empfiehlt es sich, in solchen Situationen auf einen spezialisierten Rechtsanwalt zurückzugreifen.



© RA Axel Mittelstaedt 2012 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
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Datum: 09.03.2012 - 09:20 Uhr
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Freigabedatum: 09.03.2012

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