PresseKat - Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch

Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch

ID: 592036

Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, stellen nicht selten die besondere Qualifikation ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer werblichen Maßnahmen, um auf diesem Weg einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Damit diese Art von Werbung jedoch zulässig ist, müssen strenge wettbewerbsrechtliche Regeln eingehalten werden.

(firmenpresse) - So hatte das Oberlandesgericht München am 10.11.2011 (Az.: 29 U 1614/11) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit zwei Betriebsstätten sich als Meisterbetrieb bezeichnete, jedoch lediglich eine Person über einen Meisterbrief verfügte.

Damit war nicht gewährleistet, dass in jedem Ladenlokal jederzeit ein Meister anwesend war, worin ein Konkurrent ein wettbewerbswidriges Verhalten sah.
Dieser Einschätzung schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an.
Die Verbraucher erwarteten bei einem Meisterbetrieb, jede Leistung unmittelbar und sofort erhalten zu können, ohne dass ein Meister erst aus einer anderen Filiale geholt oder kontaktiert werden müsse.
Eine Ausnahme könne nur dann gelten, wenn sich die Öffnungszeiten zweier Filialen nicht glichen, da dann eine ständige Präsenz in beiden Filialen gewährleistet werden könne.


Fazit:
Wird die besondere Qualifikation des Personals zu Werbezwecken herangezogen, so muss sichergestellt sein, dass diese in den entsprechenden Filialen zu den regelmäßigen Öffnungszeiten auch stets verfügbar sind.
Dieser Fall zeigt durch die Einschränkung über die Öffnungszeiten jedoch auch, dass es stets eine Grauzone gibt. Aus diesem Grund sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um kostspielige Verfahren bereits im Voraus zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2012 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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Dazu erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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Datum: 09.03.2012 - 10:03 Uhr
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Freigabedatum: 09.03.2012

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